Das Bundesverfassungsgericht hat die Eilanträge von AfD und Linken abgewiesen, die darauf abzielten, die Einberufung des alten Bundestags zu verhindern. Somit kann dieser am kommenden Dienstag über die geplanten Grundgesetzänderungen zur erhöhten Schuldenaufnahme abstimmen.
Die Anträge der beiden Parteien richteten sich gegen die Sondersitzungen des alten Parlaments, in denen über die von Union und SPD vorgeschlagenen Grundgesetzänderungen beraten werden soll. Diese Änderungen sollen den Weg für schuldenfinanzierte Milliardeninvestitionen ebnen.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ermöglicht es dem alten Bundestag, die notwendigen Beschlüsse zu fassen, um die geplanten Investitionen zu realisieren. Die genaue Verwendung der Mittel und die Priorisierung der Projekte werden in den kommenden Sitzungen weiter diskutiert.
Diese Entwicklung ist Teil der aktuellen politischen Diskussionen über die richtige Finanzpolitik in Deutschland. Die Debatte über die Balance zwischen notwendigen Investitionen und Haushaltsdisziplin wird voraussichtlich weiterhin intensiv geführt werden.
Quelle: ZDFheute; Tagesschau; Handelsblatt; Bundestag; Deutschlandfunk