Bundesverfassungsgericht: Solidaritätszuschlag bleibt bestehen

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Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Solidaritätszuschlag verfassungsgemäß ist und weiterhin erhoben werden darf. Damit wies es die Verfassungsbeschwerden von sechs FDP-Politikern zurück, die argumentiert hatten, dass der Solidaritätspakt zur Herstellung gleicher Lebensverhältnisse in den alten und neuen Bundesländern 2019 ausgelaufen sei und somit keine Rechtfertigung mehr für die Ergänzungsabgabe bestehe. 

Der Solidaritätszuschlag wurde ursprünglich eingeführt, um die Kosten der deutschen Wiedervereinigung zu bewältigen. Seit 2021 wird er nur noch von den oberen zehn Prozent der Steuerpflichtigen sowie von Unternehmen gezahlt, was jährlich Einnahmen von etwa zwölf bis 13 Milliarden Euro für den Bund bedeutet. 

Mit diesem Urteil endet der langjährige Streit um die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags.

Quelle: ZDFheute; Tagesschau; BILD; DIE WELT

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